MAN SE Inhaber-Stammaktien o.N.


Beschwerde von Ex-MAN-Vorstand abgewiesen
HAMBURG/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der frühere MAN-Vorstand
Anton Weinmann hat unmittelbar vor Beginn seines Strafprozesses eine juristische Niederlage erlitten. Eine Beschwerde Weinmanns, der sich von diesem Donnerstag an wegen Beihilfe zur Bestechung vor Gericht verantworten muss, sei vom Generalstaatsanwalt abgewiesen worden, sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch der 'Financial Times Deutschland' (Mittwoch). Damit ist die Strafanzeige des 56-Jährigen gegen die Münchner Staatsanwaltschaft vom Tisch. Die Strafverfolger werfen dem früheren Chef der Lkw-Sparte vor, er habe ein Schmiergeld-System geduldet, mit dem der Absatz von Lastwagen und Bussen im In- und Ausland gefördert wurde.
Um sich gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigten Vorwürfe zu wehren, hatte der 56-Jährige seinerseits zwei Staatsanwälte angezeigt. Weinmanns Vorwurf: Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und Beleidigungsdelikte. Die Münchner Staatsanwaltschaft wies dies ab, da sie bei ihren Kollegen keinerlei Anfangsverdacht sah. Daraufhin hatte Weinmann Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt.
Weinmann stand seit 2005 an der Spitze der Lkw-Tochter. Er musste seinen Posten nach Aufdeckung der Korruptionsaffäre 2009 jedoch räumen - zusammen mit MAN-Vorstandschef Hakan Samuelsson und anderen Managern. Der Konzern hatte eine Geldbuße von 150 Millionen Euro an die Justizkasse gezahlt. Im Mai 2009 waren bundesweit Ermittler bei MAN zur Razzia angerückt, weil der Konzern den Absatz von Lastwagen, Bussen und Maschinen jahrelang mit Schmiergeldern angekurbelt haben soll. Bestechungsgelder flossen demnach in Europa, Afrika und Asien. Die Ermittlungen erstreckten sich auf die Zeit zwischen 2002 und 2009. Weinmann saß von 2001 an im Vorstand der MAN Kernsparte Nutzfahrzeuge, 2005 stieg er dort zum Chef auf./ukm/DP/edh
Quelle: dpa-AFX
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