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Fr, 29.06.12 11:20

E.ON: EuGH reduziert Geldbuße

Düsseldorf (www.aktiencheck.de) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag die im Rahmen eines Kartellverfahrens verhängten Strafen gegen die zum Energieversorger E.ON AG (ISIN DE000ENAG999/ WKN ENAG99) gehörende Tochter E.ON Ruhrgas deutlich herabgesetzt.



Wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des EuGH hervorgeht, wurde die Höhe der Geldbuße für E.ON auf 320 Mio. Euro reduziert. Zuvor hatte die EU-Wettbewerbskommission 2009 gegen E.ON und den französischen Energieversorger GDF SUEZ S.A. (ISIN FR0010208488/ WKN A0ER6Q) eine Geldbuße in Höhe von jeweils 553 Mio. Euro verhängt.



Dem französischen Energieversorger GDF und E.ON waren in Zusammenhang mit dem Betrieb der MEGAL-Gasfernleitung von den zuständigen Wettbewerbsbehörden illegale Preisabsprachen auf dem deutschen und dem französischen Markt zur Last gelegt worden. Nach Auffassung der EU-Kommission hätten diese Zuwiderhandlung, für die GDF und E.ON Ruhrgas hafteten, in Deutschland mindestens vom 1. Januar 1980 bis 30. September 2005 und in Frankreich mindestens vom 10. August 2000 bis 30. September 2005 Bestand gehabt.



Beide Unternehmen hatten im Jahr 1975 vereinbart, gemeinsam die Gasfernleitung MEGAL zu bauen und zu betreiben. Bei dieser Gasfernleitung, die seit dem 1. Januar 1980 vollständig in Betrieb ist, handelt es sich um eine der Hauptleitungen für die Einfuhr von Gas nach Deutschland und Frankreich.



Die Aktie von E.ON notiert derzeit mit einem Plus von 0,75 Prozent bei 16,70 Euro. (29.06.2012/ac/n/d)

Quelle: Finanzen.net / Aktiencheck.de AG

Quelle: AKTIENCHECK.DE

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