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Mi, 04.07.12 16:15

RWE darf wegen Stopp von Atomkraftwerk Biblis klagen

KASSEL (dpa-AFX) - Der Energiekonzern RWE darf für die vorübergehende Stilllegung der Atomkraftwerke Biblis A und B auf Schadenersatz hoffen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel ließ am Mittwoch die Klage des AKW-Betreibers zu (Az.: 824/11.T und 6 C 825/11.T).

Der Konzern will klären lassen, ob es rechtmäßig war, dass das Land Hessen das Werk nach der Atom-Katastrophe in Japan für einige Zeit stillgelegt hat. RWE führte in dem Verfahren an, dem Unternehmen sei als Betreiber ein Schaden von insgesamt rund 187 Millionen Euro entstanden.

Ob die Anordnung des Ministeriums gerechtfertigt war, wurde aber noch nicht entschieden. Ein Termin dafür steht noch aus. Schadenersatz müsste der Energiekonzern vor einem Zivilgericht erstreiten.

Das Umwelt- und Energieministerium in Wiesbaden hatte nach dem Unglück von Fukushima im März 2011 angeordnet, den Betrieb in den Blöcken Biblis A und B für drei Monate einzustellen. Als Grund waren Sicherheitsüberprüfungen angeführt worden. Die beiden Atomreaktoren sind nach dem Atomausstieg-Beschluss endgültig vom Netz gegangen./lin/DP/jha

Quelle: dpa-AFX

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