Abgeltungsteuer

Aktuelle Informationen zur Abgeltungsteuer

Verlustverrechnung

Ab 01.04.2013 dürfen Banken beim Kapitalertragsteuerabzug realisierte Verluste aus Wertpapierverkäufen steuerlich nur noch mit Gewinnen verrechnen, wenn der Verkaufserlös die Transaktionskosten übersteigt. Dies ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 09.10.2012. In den meisten Fällen wird auch bei sehr niedrigen Verkaufserlösen die neue Regelung nicht zur Anwendung kommen, da comdirect zurzeit im Standardkonditionsmodell bei einem Veräußerungserlös kleiner 15 Euro keine Provision berechnet. Im Einzelfall, wenn z. B. durch einen Telefonzuschlag oder fremde Entgelte die Transaktionskosten den Verkaufserlös übersteigen, dürfen wir den Verlust aus diesem Geschäft nicht mit anderen Erträgen verrechnen.

Jahressteuerbescheinigung

Ab dem Steuerjahr 2012 erhalten Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung als Kopie in die PostBox im Persönlichen Bereich eingestellt. Anhand Ihrer persönlichen Daten können Sie entscheiden, ob Sie in die Veranlagung gehen und hierfür ein Original für das Finanzamt bestellen müssen. In einigen Ausnahmefällen bekommen Sie die Jahressteuerbescheinigung im Original per Post automatisch zugeschickt.

Für das laufende Jahr beauftragen Sie online

  • Verlustbescheinigung bis 15.12.
  • Freistellungsauftrag bis 21.12. (schriftlich bis 15.12.)

Auch für bereits abgelaufene Steuerjahre können Sie eine Jahressteuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung rückwirkend bestellen.

Nach heutiger Rechtslage fordert das Finanzamt für die Veranlagung eine
Original-Jahressteuerbescheinigung, d.h. eine von der Bank erstellte, gedruckte
und postalisch versendete Jahressteuerbescheinigung nach § 45a Absatz 2 EstG